Betreff:
Kategorie:
Sozialrecht
Frage:
Ich möchte aus dem Elterlichen Haushalt ausziehen und habe auch die Genehmigung meiner derzeitigen ARGE aus Gummersbach bekommen. Jetzt habe ich auch eine Wohnung in Köln geunden. Möchte da mit einer Bekannten eine WG gründen.
Die ARGE Köln leht den Umzug allerdingsab, da die Kosten angeblich zu Hoch sind. Wir haben eine Wohnung von 77,83 qm für 622,60 Euro zzgl. 144,-- Nebenkosten und 66,-- Euro an Heizkosten. Also für mich dann 416,30 Euro ( Warm bei 45 qm )
Laut Kölner Mietspiegel kostet der qm für eine 40 qm Wohnung in mittler Lag 8,00 - 10,10 EURO. Die ARGE Köln will aber nur 6,90 Euro zahlen.
Jezt bewilligt die ARGE Köln, keine Umzugskostenbeihilfe, keine Darlehn zu Kaution und auch keine Erstausstattung.
Dann habe ich bei der ARGE in Gummersbach nachgefragt und we lehen auch die Kostenübernahme für Erstausstattung, Uzugskostenbeihilfe ab.
Meine Frage:
- Muss die ARGE Köln mir die tatsächlichen Kosten bezahlen, die bei mir auch anfallen ( laut dem aktuellem Mietspiegel )
- Können beide ARGE ein Darlehn ablehnen? Irgendwo her muss ich ja eine neue Martraze, Kleiderschrank, Waschmaschine, Staubsauger etc... bekommen.
Antwort:
Sehr geehrter Fragensteller,
auf Grundlage der uns erteilten Informationen möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten.
Die ARGE ist verpflichtet, die notwendigen Kosten der Unterkunft und Heizung zu tragen. Die Einzelheiten sind in § 22 SGB II geregelt. Ich gehe weiter davon aus, dass Sie sich die Genehmigung in Gummersbach eingeholt haben, weil sie noch nicht 25 Jahre alt sind.
Die Kosten einer Wohnungserstattung werden gemäß § 23 ALG II in angemessen Umfang übernommen. Dies allerdings genau die Umzugskosten nur dann, wenn der Umzug tatsächlich erforderlich, etwa weil ein Arbeitsplatz angenommen werden. Liegen rein tatsächlich nur private Motive vor, wird in der Regel kein Anspruch bestehen. Dann können beide ARGEN ablehnen. Gegen diese Entscheidung können Sie nach Widerspruch klagen. Die Aussichten sind jedoch von der Erforderlichkeit abhängig.
Mieten werden nur in angemessener Höhe bezahlt. In Köln geht man bei 2 Personen von maximal 60,00 m² aus. Die zulässige Kaltmiete lag zuletzt bei € 414,00; exakt € 6,90 / m². Ich rate Ihnen dringend, mit der ARGE Köln eine entsprechende Zusicherung auszuhandeln, bevor sie einen Mietvertrag unterzeichnen.
Ich hoffe, Ihnen eine Orientierung geboten zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
15.11.2009
Preis:
50 €
Kunde:
Experte:
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht