Sonntag, 12. Februar 2012
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Betreff:
Kategorie:
Verkehrsrecht
Frage:
hallo, ich wurde am letzten sonntag bei rot geblitzt,
also es war abend und ich hatte mich verfahren und musste schnell die spur nach
links wechseln um auf die autobahn zu gelangen, da war jedoch ein auto das mich
nicht rüberlies ich gab dann gas um rüber zu kommen und wechselte durch sein
drängen noch eine spur nach links, um abbiegen zu können,ich hatte demnach eine erhöhte (10km/h) geschwindigkeit.
bei meinem vormann sprang die ampel auf gelb um und ich sah,dass
mein letzter ausweg im gasgeben lag, da ich zu schnell war. mein vormann wurde
nicht geblitzt, aber ich.
was soll ich jetzt tun, kann mir ein fahrverbot nicht leisten, weil ich sonst
nicht zu meinem ausbildungsplatz komme (ist mit den öffentl. verkehsmitteln
nicht direkt zu erreichen)....
kann mir jemand sagen, ob meine geschwindigkeit auch noch berücksichtigt wird?
gibt das längeres fahrverbot? vielleicht habe ich ja glück und komme in die
kategorie 50EUR und 3p!
habe heute bei der radarkontrolle angerufen (ohne namen)und die werten das erst morgen aus. fahre im juli in urlaub, könnte also den monat im juli nehmen und müsste dann
halt die 2wochen die ich da bin sehen wie ich zur arbeit komme.
machen die auch ausnahmen und lassen mir 4 monate und 1woche um das fahrverbot
beginnen zu lassen? hat jemand einen tipp für mich? das auto ist nicht auf
mich, sondern meine mutter gemeldet. fahre seit 4 jahren...
denke, dass der bussgeldbescheid am fr ankommt und , dass ich über die sek. zu sein scheine, es wird schließlich, laut aussagen dritter ab 0,9 sek auf 1,0 gerundet.(zumindest in wiesbaden)
zudem habe ich erfahren,dass es bei dieser blitzanlage sehr oft zu widersprüchen kommt,da sie "nicht richtig eingestellt wäre"
lg & danke für die antwort.

Antwort:
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Dass die Ampel zum Zeitpunkt, als Sie sie passiert haben, bereits rot war, wollen Sie offensichtlich nicht in Abrede stellen. Welche Folgen ein solcher Rotlichtverstoß mit sich bringt, richtet sich danach, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn es zu einer Gefährdung kommt oder wenn das Rotlicht schon länger als eine Sekunde gedauert hat. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß müssen Sie mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen, wohingegen es beim einfachen Rotlichtverstoß bei einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bleibt. Insofern rate ich Ihnen zunächst erst einmal abzuwarten, welche Art von Rotlichtverstoß Ihnen überhaupt vorgeworfen wird. Wenn Sie sagen, dass Sie zuletzt bei gelb auf die Lichtzeichenanlage geschaut haben und, so besteht meines Erachtens die Möglichkeit des Vorwurfs eines einfachen Rotlichtverstosses. Da sollte man die Bußgeldbehörde nicht vorschnell kontaktieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel häufig der Fahrer auf dem Lichtbild nicht zu identifizieren ist oder die Anlage nicht geeicht war usw.

Sollten es tatsächlich so weit kommen, dass Ihnen ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, so gibt es mögliche Argumentationen, warum Ihr Verstoß kein Regelfall ist und daher von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann.


Darüberhinaus sollte es kein Problem sein, für den Fall, dass ein Fahrverbot verhängt wird, dieses in Ihre Urlaubszeit im Juli zu legen. Die von Ihnen angesprochene 4 Monatsfrist beginnt ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Sollten Sie also den Bußgeldbescheid zu einem Zeitpunkt erhalten, an dem die 4 Monatsfrist nicht ausreicht, sollten Sie unbedingt fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, damit dieser erst später in Rechtskraft erweckt. Sie werden aber ohnehin nicht unmittelbar einen Bußgeldbescheid erhalten, sondern einen Anhörungsbogen, der nicht die 4 Monatsfrist in Gang setzt.

Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.



Mit freundlichen Grüßen


Nina Hörstrup, Rechtsanwältin

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Nachfrage:
Hallo,
tut mir leid für das missverständnis, nein, die ampel war nicht rot!! aber ich muss es wohl hinnehmen, dass sie angeblich rot gewesen sein soll, sonst wäre ich nicht geblitzt worden.
der blitzapparat ist wie gesagt dafür bekannt , dass er zu früh blitzt!!
aber wie soll ich das beweisen?
Danke
Gruß
Ergänzung:
Ob die Radaranlage ordnungsgemäß funktionierte, oder ob dieser zu früh geblitzt hat läßt sich gegebenenfalls aus dem Messprotokoll bzw. dem Eichschein entnehmen, welcher sich in der Ordnungswidrigkeitsakte befindet. Akteneinsicht können Sie aber nur bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes erhalten.




Mit freundlichen Grüßen


Nina Hörstrup, Rechtsanwältin

http://www.juracity.de
Status:
archiviert
Datum:
01.03.2006
Preis:
25 €
Kunde:
miss-sardegna
Experte:
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