Sonntag, 12. Februar 2012
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Betreff:
Kategorie:
Mietrecht
Frage:
Ich habe einer jungen Dame, die im vergangenen Jahr ein möbl. Zimmer von mir mieten wollte, aus mehreren Gründen (Vorspielung falscher Tatsachen, dadurch Verlust von 3 Monatsmieten) Hausverbot erteilt. Nun ist besagte Dame die Freundin eines Mieters, der im selben Haus ein möbl. Zimmer bewohnt.
Frage: erstreckt sich das von mir ausgesprochene Hausverbot auch auf den Mieter oder muss ich die Besuche besagter Dame tolerieren?
Antwort:
Sehr geehrter Fragensteller,

auf der Grundlage der uns erteilten Informationen möchte ich Ihre Frage beantworten wie folgt:

Das Hausrecht erstreckt sich soweit man es selbst hat. Ein Mieter hat Hausrecht über seinen gemieteten Raum. Ein Eigentümer hat das Hausrecht an seinem Eigentum. Soweit jedoch auch das Hausrecht Dritter betroffen ist, wird es eingeschränkt. Der Mieter des anderen Zimmers hat das Hausrecht über sein Zimmer. Daher können Sie hier kein Hausverbot aussprechen.

Etwas anderes könnte gelten, wenn Ihnen das ganze Haus gehört. Dann könnte sich ihr Hausrecht auch auf das Treppenhaus erstrecken. Das Hausrecht würde in diesem Fall jedoch mit dem Recht des Mieters auf freien Zugang für Besucher kollidieren. Insoweit dürfte das Recht des Mieters vorgehen.

Im Ergebnis dürften Sie keine Handhabe haben, den Zutritt der Dame zu verhindern.

Ich hoffe, Ihnen eine Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Axel Willmann

http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
29.02.2008
Preis:
70 €
Kunde:
question
Experte:
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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