Donnerstag, 2. September 2010
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1.frage
is es rechtswirkend das mein chef mir sonderpause abziehen darf,
ohne das ich was unterschrieben hab.da er am anfang des jahres gesagt hat er verfast ein schreiben wo es drin steht da er gesetzlich den lohn heben musste ???

2. frage
von wo wird die anreise gerechnet ?
vom wohnort des angestelten oder vom firmensitz??
Antwort:
Sehr geehrter Fragensteller,

leider sind Ihre Informationen bruchstückhaft und unvollständig. Ich versuche jedoch gerne, Ihnen auf dieser Grundlage Informationen zu erteilen.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht einseitig die vereinbarten Arbeitsbedingungen ändern. Auch gesetzliche Vorgaben sind zu beachten. Wenn allerdings Leistungen freiwillig gewährt worden sind und der Arbeitgeber sich die Einstellung der Leistung vorbehalten hat, können Leistungen, wie etwa Sonderpausen, wieder entzogen werden. Werden Sonderleistungen ohne Vorbehalt regelmäßig erbracht, kann ein Anspruch des Arbeitnehmers aus sog. "betrieblicher Übung" entstehen.

Die Frage, ob Reisezeit Arbeitszeit ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt zunächst auf die Art der Tätigkeit an. Bei Monteuren im Außendienst etwa ist die Reisezeit Arbeitszeit. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst ist die Reisezeit Freizeit. Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber die Reise mit dem KfZ vorschreibt oder eine anderweitige Vereinbarung durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag getroffen worden ist.

Ich rate Ihnen daher, zunächst den Arbeitsvertrag und etwaige Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zu Rate zu ziehen. Mit diesen Angaben sollten Sie anwaltlich beraten lassen. Wir bieten dies im Rahmen unserer kostenpflichtigen Onlineberatung Ihnen gerne an.

Ich hoffe dennoch, Ihnen eine Orientierung geboten zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
09.12.2009
Preis:
50 €
Kunde:
barth81
Experte:
Axel Willmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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