Nach dem Tod meines Großvaters haben meine Brüder die Teilung des Erbes verweigert. Ich habe dann vor dem Landgericht auf Zustimmung zur Teilung geklagt und gewonnen.
Das Urteil wurde leider nicht zugestellt, da der Empfänger unbekannt verzogen ist. Welche Schritte muss ich unternehmen und wie oft und wie schnell wird das Urteil zugestellt?
Lieber Ratsuchende!
Das Urteil muss zugestellt werden, damit später daraus vollstreckt werden kann bzw. die Rechtskraft des Urteils nachgewiesen werden kann.
Falls die Zustellung misslang, sollte zunächst das Gericht veranlasst werden, die Zustellung erneut zu versuchen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Empfänger doch noch unter der Adresse wohnhaft ist und eventuell nur die Post einen Fehler gemacht hat. Falls definitiv der Empfgänger verzogen ist, kann die neue Anschrift über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ermittelt werden. Dies kostet ca. EUR 4,00. Die Anfrage hilft jedoch nur weiter, wenn sich der Empfänger umgemeldet hat. Verläuft die Anfrage negativ, sollten anderweitige Ermittlungen angestellt werden, um die Adresse herauszufinden, z.B. Befragen der Nachbarn, des Vermieters etc. Falls trotz aller bemühen die neue Anschrift nicht herausgefunden werden kann, gibt es als letztes Mittel die sog. "öffentliche Zustellung". Diese ist jedoch erst möglich, wenn trotz sämtlicher Bemühungen die neue Anschrift nicht ermittelt werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Gerz, Fachanwältin für Familienrecht
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