die Begründung des Personalbüros kann ich so nicht nachvollziehen.
Entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob Ihnen ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld nach dem Prinzip pro rata temporis zukommt, ist, auf welcher Anspruchsgrundlage der Weihnachtsgeldanspruch beruht.
Sie erwähnen, daß der BAT maßgeblich für die Bezahlung war. Demnach könnte für Sie auch der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte maßgeblich sein.
Nach dessen § 1 setzt der Anspruch u.a. voraus, daß Sie am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen und nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres auf eigenen Wunsch ausscheiden. Jedenfalls letzteres ist in Ihrem Fall nicht gegeben, so daß nach dem Tarifvertrag kein - auch kein anteiliger - Anspruch auf die Zuwendung besteht.
Sollte das "Weihnachtsgeld" hingegen vielmehr auf dem Arbeitsvertrag beruhen und ein 13. Gehalt - also Vergütung für tatsächlich geleistete Dienste - sein, dann kann Ihnen ein anteiliger Anspruch auf das Weihnachtsgeld zukommen. Sie sollten diesbezüglich Ihren Arbeitsvertrag sichten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian von Hopffgarten
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